EU-Reform der Fluggastrechte: Was ändert sich für Passagiere?
Blick in ein Flughafenterminal | Foto: pixabay

EU-Reform der Fluggastrechte: Was ändert sich für Passagiere?

08.06.2025 | Lesezeit: 2 min | Dieser Artikel kann Partner-Links enthalten. Wenn sie über diese Links etwas buchen oder kaufen, erhalten wir eine kleine Provision. Für sie entstehen dadurch keine Mehrkosten und sie können so unsere Arbeit unterstützen. Dankeschön. | Schreibe einen Kommentar

Am 5. Juni 2025 haben die EU-Verkehrsminister eine grundlegende Reform der Fluggastrechte beschlossen. Ziel ist es, die bisherige Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 zu modernisieren und an die aktuellen Herausforderungen des Luftverkehrs anzupassen.

Die Debatte umfasst sowohl die Anhebung der Verspätungsschwellen als auch die Höhe der Entschädigungen. Im Folgenden wird die bisherige Regelung ausführlich dargestellt und den geplanten Neuerungen gegenübergestellt.

Die bisherige Regelung: EU-Verordnung 261/2004

Die seit 2005 geltende EU-Verordnung 261/2004 hat die Fluggastrechte in Europa maßgeblich geprägt. Sie gewährt Passagieren bei Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderungen umfassende Ansprüche gegenüber den Fluggesellschaften:

Entschädigungshöhe nach Flugstrecke:

Bis 1.500 Kilometer: 250 Euro Entschädigung ab drei Stunden Verspätung am Zielort.
1.500 bis 3.500 Kilometer: 400 Euro Entschädigung ab drei Stunden Verspätung.
Über 3.500 Kilometer: 600 Euro Entschädigung ab drei Stunden Verspätung.

Betreuungsleistungen: Bei Verspätungen ab zwei Stunden (je nach Flugdistanz) sind Airlines verpflichtet, Passagiere mit Mahlzeiten, Getränken, ggf. Hotelübernachtungen und Kommunikationsmöglichkeiten zu versorgen.

Ausnahmen: Bei „außergewöhnlichen Umständen“ (z.B. Streiks, Unwetter) müssen keine Entschädigungen gezahlt werden.

Diese Regelung sorgte für einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen und stärkte die Position der Fluggäste deutlich.

Die geplanten Änderungen: Beschluss der EU-Verkehrsminister am 5. Juni 2025

Die EU-Verkehrsminister haben sich am 5. Juni 2025 auf eine Reform der Fluggastrechte geeinigt. Zentrales Element ist die Anhebung der Verspätungsschwelle, ab der Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung haben. Die Beschlüsse im Einzelnen:

Verspätungsschwelle: Künftig soll die Entschädigung erst ab mindestens vier Stunden Verspätung am Zielort gezahlt werden. Ursprünglich war in einigen Vorschlägen sogar eine Anhebung auf fünf Stunden im Gespräch, diese wurde jedoch von den Ministern nicht übernommen.

Entschädigungshöhe:

Flüge bis 3.500 Kilometer: 300 Euro Entschädigung ab vier Stunden Verspätung.
Flüge über 3.500 Kilometer: 500 Euro Entschädigung, allerdings erst ab sechs Stunden Verspätung.

Betreuungsleistungen: Die Pflichten der Airlines bleiben im Grundsatz bestehen, allerdings könnten die Ausnahmen für „außergewöhnliche Umstände“ ausgeweitet werden.

Hintergrund und Diskussion

Die Reform entstand vor dem Hintergrund einer seit Jahren anhaltenden Debatte zwischen Fluggesellschaften, Verbraucherschützern und Politikern. Die Airlines argumentieren, dass die bisherigen Entschädigungsregeln zu hohe finanzielle Belastungen verursachen, insbesondere für kleine Fluggesellschaften. Verbraucherschützer kritisieren die geplanten Änderungen als Rückschritt für die Passagierrechte und warnen vor einer Schwächung des Verbraucherschutzes.

Auch innerhalb der EU gibt es unterschiedliche Positionen: Während einige Länder wie Deutschland, Spanien, Portugal und Slowenien für eine Beibehaltung der Drei-Stunden-Regel plädierten, setzten sich andere für höhere Schwellen ein. Die Bundesregierung schlug vor, die Schwelle bei drei Stunden zu belassen und die Entschädigung pauschal auf 300 Euro festzusetzen.

Ausblick: Was kommt als Nächstes?

Die beschlossene Reform muss noch vom Europaparlament bestätigt werden. Die Verhandlungen dort sollen voraussichtlich im Herbst 2025 stattfinden. Bis zu einer endgültigen Entscheidung gelten weiterhin die bisherigen Regelungen der EU-Verordnung 261/2004.

Zusammengefasst bedeuten die geplanten Änderungen für Passagiere, dass sie künftig länger auf Entschädigungen warten müssen und diese in manchen Fällen niedriger ausfallen könnten. Die Reform zielt darauf ab, die finanzielle Belastung der Airlines zu reduzieren, steht aber in der Kritik, die Rechte der Fluggäste zu schwächen. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Europaparlament.


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